Rechtliche Hinweise




TEILNAHMEBEDINGUNGEN im SGV-Opladen


HAFTUNG


Teilnehmer nehmen an Veranstaltungen grundsätzlich auf eigene Gefahr teil.Der SGV-Opladen, sein Vorstand, seine Wanderführer oder seine Mitglieder (fortan: SGV) übernehmen keine Haftung für Unfälle oder Beschädigungen / Verlust von Sachen der Teilnehmer. Etwas anderes gilt nur, wenn ein Personenunfall auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des SGV bzw.einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht; weiterhin bei sonstigen Schäden, wenn die Beschädigung oder der Verlust von Sachen auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des SGV bzw. einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
Ein Anspruch der Teilnehmer auf eine Versicherung des SGV gegen Unfall sowie gegen die Beschädigung oder den Verlust eingebrachter Sachen besteht nicht. Bei unsachgemäßer Behandlung von Unterrichtsmaterialien, Arbeitsgeräten o.ä. haften die Teilnehmer - bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte / gesetzliche Vertreter - für die Reparatur bzw. den Ersatz. Falls Ersatzbeschaffung erforderlich wird, ist kein Abzug "neu für alt" vorzunehmen.

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Datenschutz


Der SGV verpflichtet sich, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beachten, um hinreichenden Schutz und Sicherheit der Teilnehmerdaten zu erreichen. Er erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt die bei der Anmeldung zu Veranstaltungen übermittelten personenbezogenen Daten der Teilnehmer unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen . Eine Weitergabe an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn, der Teilnehmer hat vorher sein ausdrückliches Einverständnis hiermit erklärt oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung seitens des SGV zur Datenweitergabe (z.B. ggü. Strafverfolgungsbehörden).
Die Veranstaltungsteilnehmer - bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte / gesetzliche Vertreter - stimmen der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der bei einer Anmeldung anfallenden notwendigen personenbezogenen Daten durch den SGV zu. Grundsätzlich werden Bestandsdaten der Teilnehmer und ggf. darüber hinaus geltende freiwillige Angaben allein zur Leistungserbringung / Veranstaltungsdurchführung sowie für die zukünftige Betreuung, insbesondere etwa Versorgung der Teilnehmer mit Informationen rund um das angebot des SGV verwendet.
Jeder Teilnehmer kann jederzeit seine hiermit allgemein - oder bzgl. weiter gehender Angaben gesondert - erteilte Zustimmung bzgl. der Speicherung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten widerrufen oder die Berichtigung von über ihn gespeicherten Daten verlangen, sofern dem keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Widerruf und Auskunfts / Berichtigungsersuchen sind schriftlich an die Geschäftsstelle, Heinrich-Lübke-Str 42d, 51375 Leverkusen, zu richten. Wenn keine Informationen über die Angebote des SGV gewünscht sind, kann dies jederzeit formlos mitgeteilt werden.



Einverständnis mit Verwendung von Fotos


Die Teilnehmer - bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte / gesetzliche Vertreter - sind durch die Anmeldung bzw. Teilnahme auf Grundlage dieser Bestimmungenohne weiteres damit einverstanden, dass Fotos, die während der jeweiligen Veranstaltung aufgenommen werden, unentgeltlich und ohne Honorarzahlung in unveränderter Form vom SGV in seinem Wirkungskreis frei genutzt und veröffentlicht werden. Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte werden damit in genanntem Umfange an den SGV übertragen.
Nutzung und Veröffentlichung können innerhalb des SGV nebst seinen Gliederungen innerhalb der vereinsinternen Struktur (Hauptverein, Regionen/Bezirke, andere Abteilungen), dem Deutschen Wanderverband samt seinen Mitgliedsorganisationen und der Europäischen Wandervereinigung insbesondere erfolgenin Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren, Büchern und ähnlichen Druckwerken sowie in Ausstellungen, Bildarchiven ( auch im Internet/Homepage) und dergleichen. Es handelt sich in der Regel um Fotos, auf denen einzelne Personen nur zufällig zu erkennen sind und bei denen einzelne abgebildete Personen nicht im Mittelpunkt des Interesses bzw. der Bildaussage stehen. Weiterhin erfolgen weder Nutzung noch Veröffentlichung allein zu wirtschaftlichen Zwecken bzw. aus kommerziellem Interesse.
Es steht jedoch jedem Teilnehmer frei, einer entsprechen, hiernach erlaubten Nutzung bzw. Veröffentlichung nach vorgenannten Maßgaben vor Beginn der Veranstaltung gegenüber dem SGV schriftlich zu widersprechen. Eine Nutzung oder Veröffentlichung von Fotos in veränderter Form bedarf der gesonderten individuellen Einverständniserklärung der betreffenden, abgebildeten Person(en).



Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit gesamten Teilnahmebedingungen im übrigen zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten solche wirksamen, die dem Erklärungs-/Regelungsgehalt der zu ersetzenden möglichst nahe kommen.